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Fortbildungslehrgänge für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte, Abfallbeauftragte sowie Gewässerschutzbeauftragte

staatlich anerkannt¹

Mittwoch, 23. September 2026, 09:00 Uhr bis ca. 16:45 Uhr
Donnerstag, 24. September 2026, 09:00 Uhr bis ca. 16:30 Uhr

Dorint Hotel Düren
Moltestraße 35, 52351 Düren

 

Veranstaltungsprogramm

Anmeldeformular

 

 
1 Die staatliche Anerkennung der Veranstaltung am 23.09.2026 als Fortbildungslehrgang für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte wurde beantragt. Für beide Veranstaltungstage wurde die Anerkennung als Fortbildungslehrgang für Abfallbeauftragte erteilt.

Teilnahmekonditionen

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Mitgliedsfirmen des IWU e.V. zahlen keine Teilnahmegebühr.
Die Kosten für die Räumlichkeiten und die Verpflegung werden wir in Höhe von 130,00 EUR pro Tag und Person zzgl. USt. dem jeweiligen Unternehmen in Rechnung stellen.

Die Teilnahme an einem ganzen Veranstaltungstag kostet für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von
Unternehmen, die nicht Mitglied im IWU e.V. sind, pro Tag 800,00 EUR und für einen halben
Veranstaltungstag 400,00 EUR. Zusammen mit der Teilnahmegebühr wird die Umsatzsteuer in
gesetzlicher Höhe erhoben.

Bitte melden Sie jede Person einzeln über das Formularfeld an! 
Anmeldungen bis 01.09.2026

    Bitte geben Sie hier Ihre vollständige Firmenbezeichnung an.

    Bitte geben Sie die E-Mail-Adresse für den Empfang der E-Rechnung an.

    2 Eine Teilnahmebescheinigung mit staatlicher Anerkennung für Abfallbeauftragte wird nur bei Besuch beider Tagesveranstaltungen ausgestellt werden können. Die staatliche Anerkennung für Störfall- und Immissionsschutzbeauftragte wurde für den 23.09.2026 beantragt. Für den Lehrgang für Gewässerschutzbeauftragte ist keine Anerkennung erforderlich.


    Während der Veranstaltung werden Fotoaufnahmen gemacht. Diese können im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit unseres Verbandes (z. B. auf Webseiten, Social Media, in Druckerzeugnissen wie Broschüren o. ä., sowie Pressemeldungen) veröffentlicht werden, Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung). Ihre Einwilligung dazu ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden. Sollten Sie mit Fotoaufnahmen nicht einverstanden sein, teilen Sie uns dies bitte vor der Veranstaltung mit oder sprechen uns oder unsere Fotografen vor Ort an. Wir berücksichtigen Ihre Wünsche selbstverständlich.